Sachkunde­nachweis

Der Sachkundenachweis für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. Verschiedene Sachkundenachweise können sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden.

Als Sachverständiger gem. Landeshundegesetz sind wir berechtigt, Sachkundenachweise für Hunde gem. §10 (Hunde bestimmter Rassen) und §11 (Große Hunde) für Nordrhein-Westfalen abzunehmen.

Für eine Anmeldung zum Sachkundenachweis oder weiteren Fragen zu diesem wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Die Prüfung zum Sachkundenachweis erfolgt in unserer Praxis in Laurensberg oder nach individueller Absprache auch im Rahmen eines Beratungsgespräches bei Ihnen vor Ort.

Die Kosten für die Abnahme des Sachkundenachweises betragen 25,00€.

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Wir verweisen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung auf die Internetseite des Tierärztekammer Nordrhein.

Verhaltenstest

Wir sind vom Land NRW autorisiert Verhaltenstests gem. § 4 Abs. 2 DVO LHundG NRW – Landesgesetz durchzuführen. Für §3 (Gefährliche Hunde) wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt. Bei Fragen zum Verhaltenstest für Hunde melden Sie sich bei uns.

Die Kosten für einen Verhaltenstest betragen 150,00€

Allgemeine Erklärung zu §3, §10 und §11 Hunde

§ 11 Große Hunde sind Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

§ 10 Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen:
Alano-American, Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino, Espano, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

§ 3 Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Die Einteilung der oben genannten Hunderassen basiert auf der gesetzlichen Formulierung des Landeshundegesetzes und ist keine persönliche Wertung unserer Hundeschule.