Individuelles Gutachten

Der Hund im Therapiesetting/ Schule/ Seniorenheim etc.

Sie wollen mit ihrem Hund in einer Pflegeeinrichtung an Besuchsprogrammen teilnehmen (Tiergestützte Interventionen) oder Ihren Hund als Schulbegleithund mit in die Schule oder in eine andere pädagogische Einrichtung mitnehmen (tiergestützte Pädagogik) oder sie möchten Ihren Hund als Therapiebegleithund in ihrer therapeutischen Tätigkeit mitnehmen (Tiergestützte Therapie)?

Voraussetzung für den Einsatz ihres Hundes in einem beruflichen Umfeld (unabhängig davon ob gegen Vergütung oder ehrenamtlich) ist eine Erlaubniserteilung Ihre zuständigen Veterinärbehörde. Die Veterinärbehörde überprüft Sie als Hundehalter/ Hundeführer auf ihre theoretische und praktische Fachkunde im Umgang mit dem Hund. Diese Fachkunde können Sie durch entsprechende Prüfungen und Nachweise über die Teilnahme an Seminaren zu bestimmten Fachthemen nachweisen. Eine fundierte Ausbildung, wie sie von zahlreichen Institutionen angeboten werden kann hilfreich sein. Bitte beachten Sie, dass eine Ausbildung in diesem Bereich immer an ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst sein sollte. Die Ausbildung alleine ist kein ausreichender Nachweise für die Veterinärbehörde zur Erteilung einer Erlaubnis. Jede Veterinärbehörde muss für sich selber prüfen, ob ein Antragssteller gemäß der gesetzichen Bestimmungen fachkundig ist. Die meisten Ausbildungsinstitute wählen die Ausbildungsinhalte und Prüfungsformen frei. Diese orientieren sich nicht zwangsläufig an den vom Veterinäramt geforderten Kriterien. Informieren Sie sich deshalb immer bei der zuständigen Veterinärbehörde nach den Voraussetzung, die Sie für den Einsatz Ihres Hundes in Ihrem speziellen Setting benötigen.

Die Veterinärbehörde prüft neben Ihrer Fachkunde auch die Tauglichkeit Ihres Hundes für den Einsatz in Ihrem Fachbereich.

Individuelle Begutachtung Ihres Hundes

Wir können mit Ihrem Hund einen individuellen Wesenstest durchführen. Wir erstellen anhand dieses Wesenstest ein Gutachten zur Interaktion zwischen Hundehalter und Hund und begutachten Ihren Hund anhand zahlreicher Aufgaben, die ein Hund im Alltag und speziell in einem Setting mit erhöhtem Stressaufkommen bewerkstelligen muss, Fragen zum Ablauf der Prüfung beantworten wir Ihnen gerne in einem individuellen Beratungsgespräch. Das Gutachten Ihres Hundes können Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen als Nachweis über die Tauglichkeit Ihres Hundes. Aufgrund unserer behördlichen Berechtigung zur Durchführung von Verhaltenstests, wird unser Gutachten bei den meisten Veterinärbehörden anerkannt. Klären Sie dies bitte vorab mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde. (Informationen zu unserer Autorisierung finden Sie weiter unten auf dieser Seite)

  • Die Kosten für ein Beratungsgespräch (50 Minuten) betragen 80,00€
  • Die Kosten für einen Verhaltenstest betragen 150,00€
  • Die Kosten für die Anfertigung eines Gutachtens betragen 150,00€
  • Fahrtkosten für die Anfahrt zu einem Hausbesuch gemäß Tabelle

Die Kosten des Beratungsgespräches werden bei Durchführung des Verhaltenstests und Erstellung des Gutachtens verrechnet, sodass die Gesamtkosten nicht höher als 300,00€ sein werden.
Die Kosten für die Anfertigung eines Gutachtens werden nur dann berechnet, wenn das Gutachten erstellt werden sollen. Bei „nicht-Bestehen“ des Wesenstest informieren wir Sie selbstverständlich und Sie können auf die Erstellung eines Gutachtens verzichten. Die Erstellung des Gutachtens beinhaltet auch die Auswertung und Analyse des Videomaterials.

Fachliche Prüfung des Hundehalters

In Zusammenarbeit mit dem Interdisziplinären Verein für Mensch-Tier-Beziehungen (IVMT) e.V. und unserer Ausbildung für Hundepsycholog/innen bieten wir regelmäßig Abschlussprüfungen an, die von einer Prüfungskommission, bestehend aus Tierärztin, Hundetrainer, Ärztin und Psychologe durchgeführt werden. Der IVMT e.V. führt ferner Zertifizierungen durch, die eine gute Grundlage für die gewünschte Anerkennung bei Ihrer lokalen Veterinärbehörde darstellen könnte. Informationen zur Zertifizierung finden Sie auf www.ivmt-euregio.de/zertifizierung

Unsere Autorisierung

Wir sind vom Land NRW autorisiert Verhaltenstests gem. nach § 4 Abs. 2 DVO LHundG NRW – Landesgesetz durchzuführen. Für §3 (Gefährliche Hunde) wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Allgemeine Erklärung zu §3, §10 und §11 Hunde

§ 11 Große Hunde sind Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

§ 10 Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen:
Alano-American, Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino, Espano, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

§ 3 Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Die Einteilung der oben genannten Hunderassen basiert auf der gesetzlichen Formulierung des Landeshundegesetzes und ist keine persönliche Wertung unserer Hundeschule.